Datenschutz und DSGVO-Compliance
Ob Neueinführung eines IT-Systems, Vorbereitung auf ein Audit, eine Behördenanfrage oder die Überarbeitung Ihrer Datenschutzdokumentation – ich berate Sie anlassbezogen und mit klarem Blick auf das, was rechtlich tatsächlich erforderlich ist.
Was ich für Sie tue
- Rechtliche Analyse Ihrer Datenverarbeitungsprozesse und Identifikation konkreter Haftungsrisiken
- Einmalige Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses (Art. 30 DSGVO) als belastbare Grundlage Ihrer Dokumentation
- Rechtliche Definition der erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen (Art. 32 DSGVO) – als Vorgabe für Ihre IT, nicht als technische Umsetzung
- Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO) bei risikoreichen Verarbeitungsvorgängen
- Gestaltung und Prüfung von Datenschutzerklärungen, Einwilligungstexten und Cookie-Bannern – einschließlich der Einwilligungspflicht nach § 25 TDDDG
- Rechtliche Begleitung bei behördlichen Anfragen und Prüfungen
- Anlassbezogene Schulung Ihrer Führungskräfte oder Ihres Teams
Wichtiger Hinweis: Verarbeitungsverzeichnis und übrige Dokumentation sind gesetzliche Pflichten des Verantwortlichen. Ich erstelle die belastbare Erstfassung und die rechtlichen Vorgaben für deren Fortschreibung; die laufende Pflege bleibt in Ihrem Haus, wo die Prozesskenntnis liegt.
Ihr Nutzen: Eine belastbare Einschätzung Ihrer Datenverarbeitung, benannte Haftungsrisiken samt Handlungsempfehlung – und eine Dokumentation, die Sie Kunden und Geschäftspartnern vorlegen können.