Über mich

 

Christian Helios – Rechtsanwalt für IT-Recht und Datenschutz, Erlangen


Einleitung

Ich berate Unternehmen an der Schnittstelle von Recht und Technologie: bei DSGVO-Compliance, IT-Vertragsrecht, den neuen EU-Regelwerken NIS2 und AI Act sowie bei der rechtlichen Absicherung internationaler Datentransfers. Meine Mandanten sind überwiegend kleine und mittlere Unternehmen sowie IT-Dienstleister, die rechtliche Klarheit brauchen – ohne aufgeblähte Gutachten und ohne das Gefühl, von ihrem Anwalt nicht verstanden zu werden.


Mein Hintergrund

Ich bin seit 2015 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2019 leite ich die Rechtsabteilung eines IT-Unternehmens und bin dort intern als Datenschutzbeauftragter tätig. Diese Konstellation ist ungewöhnlich – und sie ist der Kern meines Beratungsansatzes.

Wer täglich als Unternehmensjurist entscheidet, kennt die Fragen, die sich ein externer Berater oft nicht stellt: Was ist in der Praxis wirklich umsetzbar? Welche Risiken sind theoretisch und welche konkret? Wo lohnt es sich, auf Rechtssicherheit zu bestehen – und wo kostet Perfektionismus mehr als er schützt? Diese Perspektive bringe ich in jedes Mandat ein.

Ich berate Sie nicht nur rechtlich korrekt, sondern so, dass das Ergebnis in Ihrem Unternehmen auch ankommt und funktioniert.


Für wen ich arbeite

Meine Mandanten sind typischerweise:

  • Geschäftsführer und Führungskräfte in KMU, die mit DSGVO, NIS2 oder dem AI Act konfrontiert sind und wissen wollen, was das für ihr Unternehmen konkret bedeutet
  • IT-Unternehmen und Softwareanbieter, die Verträge rechtssicher gestalten oder prüfen lassen wollen
  • Unternehmen, die Cloud-Dienste oder US-amerikanische Tools einsetzen und die datenschutzrechtliche Absicherung klären müssen
  • Unternehmen, die eine behördliche Anfrage erhalten haben und professionelle Vertretung benötigen

Wenn Sie sich in einer dieser Situationen wiederfinden: Ich biete ein kostenfreies Erstgespräch an – damit Sie wissen, ob ich der Richtige für Ihr Anliegen bin, bevor Sie sich entscheiden.


Qualifikationen

  • Rechtsanwalt, zugelassen seit 2015 (Rechtsanwaltskammer Nürnberg)
  • Leiter Rechtsabteilung in der IT-Branche (seit 2019)
  • Data Protection Officer (Univ.), Universität Augsburg – ZWW (2026)
  • IHK-zertifizierter Datenschutzbeauftragter (2018)
  • Mitglied der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD)
  • Tätigkeitsschwerpunkte: IT-Recht, Datenschutzrecht, Vertragsrecht, NIS2, AI Act

 

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© Christian Helios – Rechtsanwalt & Datenschutzbeauftragter, Erlangen

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