Rechtliche Beratung soll planbar sein. Deshalb erhalten Sie vor Beginn der Tätigkeit eine klare Auskunft darüber, wie abgerechnet wird und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Über absehbare Kostenentwicklungen informiere ich Sie auch während des laufenden Mandats.
Ich werde grundsätzlich auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung tätig. Der Stundensatz beträgt 350 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, derzeit 19 Prozent, mithin 416,50 Euro brutto. Die Vereinbarung wird vor Aufnahme der Tätigkeit in Textform geschlossen und benennt Gegenstand und Umfang des Mandats sowie die Abrechnungsmodalitäten.
Abgerechnet wird der tatsächliche Zeitaufwand. Erfasst wird die gesamte mandatsbezogene Tätigkeit, insbesondere Besprechungen und Telefonate, Aktenstudium und Sachverhaltsermittlung, rechtliche Prüfung, Entwurf und Verhandlung von Schriftsätzen und Verträgen, Korrespondenz mit Gerichten, Behörden und der Gegenseite sowie Termine einschließlich der erforderlichen Reisezeiten. Sie erhalten zu jeder Rechnung eine nachvollziehbare Aufstellung der abgerechneten Tätigkeiten.
Bei klar abgrenzbaren Aufträgen – etwa der Prüfung oder dem Entwurf eines Vertrages, einer Abmahnung oder einer einmaligen gutachterlichen Stellungnahme – lässt sich häufig ein Pauschalhonorar vereinbaren. Für dauerhafte Beratungsbedarfe kommt eine monatliche Pauschale in Betracht. Sprechen Sie mich gerne darauf an; welches Modell sinnvoll ist, lässt sich meist bereits im Erstgespräch einschätzen.
Ohne abweichende Vereinbarung richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Gebühren bemessen sich dort nicht nach dem Zeitaufwand, sondern nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit. In gerichtlichen Verfahren dürfen die gesetzlichen Gebühren nicht unterschritten werden (§ 49b Abs. 1 BRAO); die vereinbarte Vergütung tritt dort also an die Stelle der gesetzlichen Gebühren nur, soweit sie diese erreicht oder übersteigt.
Neben dem Honorar werden die entstandenen Auslagen berechnet, insbesondere Entgelte für Post und Telekommunikation, Dokumentenpauschalen sowie Reisekosten und Abwesenheitsgelder. Gerichtskosten sowie Kosten von Sachverständigen, Dolmetschern, Registern und Behörden sind Fremdkosten und werden gesondert weitergegeben.
Ein kurzes Vorgespräch zur Klärung, ob und in welchem Umfang ich Sie unterstützen kann, ist unverbindlich und kostenfrei. Für eine darüber hinausgehende Erstberatung gilt ein Satz von 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Führt das Mandat zu einer weitergehenden Beauftragung, wird dieser Betrag auf das Honorar angerechnet.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen regelmäßig nur die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG. Die Differenz zum vereinbarten Stundenhonorar tragen Sie selbst. Entsprechendes gilt für Erstattungsansprüche gegen die Gegenseite: Auch im Falle des Obsiegens schuldet der unterlegene Gegner grundsätzlich nur Erstattung in Höhe der gesetzlichen Gebühren. Selbstverständlich hole ich für Sie vorab eine Deckungszusage Ihres Versicherers ein.
Für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen kann ich einen angemessenen Vorschuss anfordern (§ 9 RVG). Bei längerfristigen Mandaten rechne ich in der Regel monatlich ab, sodass die Kostenentwicklung für Sie jederzeit transparent bleibt.
Ob und mit welchem Aufwand sich Ihr Anliegen sinnvoll bearbeiten lässt, klären wir am besten im persönlichen Gespräch.
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